Inhalt

Auszug - Sachstandsbericht zur Wirksamkeit des Controllings bei investiven Maßnahmen - mündlich   

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Frau Hoffmann:

Frau Hoffmann:

Controlling ist der Aufbau eines Steuerungs- und Informationssystems. In erster Linie für die Verwaltung selbst und auch zukünftig auch die Verbindung zwischen Verwaltung und Politik.

Auch vor Einführung der Doppik wurden die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung stets beachtet. Daran ändert sich zukünftig nichts.

Die Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung vom Land Sachsen-Anhalt im § 9 befassen sich nun mit dieser neuen Steuerung der Kommune. Das heißt, es wird eine neue Steuerung geben von konkreten Zielen und messbaren Kennzahlen, um die Zielerreichung zu kontrollieren.

Wichtig dabei ist die Transparenz der Maßnahmen. Das ist Aufgabe des Controllings, dass dieses Steuerungs- oder Informationssystem innerhalb eines Berichtswesens aufgebaut wird.

 

Bei den Investitionen oder Instandsetzungen könnte man sich in der Verwaltung vorstellen, dass oberhalb einer vorm Stadtrat festgelegten Wertgrenze (z. B. ab 250.000 Euro bei Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen) dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich über den Bauausschuss z. B. näher gebracht wird.

 

Die Notwendigkeit von Controlling bedeutet aber, dass der Oberbürgermeister für die Steuerung nähere Informationen benötigt über die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der von ihm zu verantwortenden Leistung, wie auch die Rahmenbedingungen und den jeweiligen Stand der Erfüllung zu den vorgegebenen Zielen.

 

Die eingerichtete Controllingstelle, welche dem Oberbürgermeister direkt unterstellt ist, soll diese Transparenz in Zukunft gewährleisten und dem Oberbürgermeister Steuerungsunterstützung geben. Bevor zu den einzelnen Baumaßnahmen eine Aussage getroffen werden kann, muss die Zusammenarbeit zwischen den Controlling und den Fachbereichen geregelt werden. Es müssen allgemeine Controllingrichtlinien festgelegt werden. Ein Controllingkonzept liegt dem Oberbürgermeister bereits vor. Speziell zu den größeren Baumaßnahmen gibt es bereits Wochenberichte.

 

Die Wirksamkeit des Controllings zukünftig würde sich in dieser Form bewegen, dass Abweichungen bei Maßnahmen z. B. über 250.000 Euro im Ausschuss diskutiert werden.

 

Das Controlling kann erst funktionieren, wenn es auswertbare Möglichkeiten gibt und die Rahmenrichtlinien konkret abgestimmt sind. Dies befindet sich derzeit im Aufbau.

 

Frau Späte:

1. Die Berichte sollten auch im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt

    werden.

2. Im Ergebnisplan müssen Möglichkeiten geschaffen werden, den „Baum“ des doppischen

    Haushalts auszubauen.

    Daher sollte in der Verwaltung beachtet werden, dass es möglich sein muss, innerhalb der

    wachsenden Produktgruppen vergleichen zu können.

 

Frau Hoffmann:

In erster Linie geht es darum, dass die Steuerung über ein Ziel erfolgt.

Der Bauausschuss ist für die Baumaßnahmen, die Kostenkontrolle und Umsteuerung der richtige Ausschuss. Für die Auswertung des Ergebnisses sowie des Haushaltes insgesamt ist der Finanzausschuss immer mit einzubeziehen.