Auszug - Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.06.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0996/13 Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Er bittet um Streichung des letzten Wortes im 2. Absatz der Begründung „Voraussetzung“ (Doppelnennung).
Es wurde kritisiert, dass kein großer Plan vorlag (nur ein Plan A4 zur Vorlage).
Herr Immisch versicherte, dass zur nächsten Sitzung ein entsprechend großer Plan vorliegen wird.
Nach Diskussion stellte Herr Brunn den Antrag, den ersten Anstrich nach
„Die Geltungsbereichsänderung umfasst:
. Herausnahme der Grundstücke …“
zu streichen.
Darüber wurde wie folgt abgestimmt:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
Damit wurde die Streichung bestätigt.
geänderter Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.
Die Geltungsbereichsänderung umfasst:
- Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.
Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt.
Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |