Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.06.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0997/13 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Da diese Vorlage terminlich erst in den morgigen Ortschaftsrat am 27.06.2013 eingebracht werden konnte gab es eine Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister Theißen Herrn Borde.
Von dieser Seite wurde signalisiert, dass der Ortschaftsrat Theißen das Vorhaben wohlwollend begleitet.
Herr Schenk betonte, dass selbstverständlich der Ortschaftsrat lt. Gebietsänderungsvertrag über seine Ortsmittel verfügen soll, brachte jedoch Bedenken zu dem unklaren Vorhaben vor und warnte weiterhin vor evtl. späteren Kosten für die Stadt Zeitz.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.
- Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |