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Auszug - Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.06.2013 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 [Gemeinsame Sitzung mit dem Finanzausschuss]  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/1004/13 Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.06.2013 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Die Beratung zum Top 6 erfolgt gemeinsam mit den Mitgliedern des Finanzausschusses

Die Beratung zum Top 6 erfolgt gemeinsam mit den Mitgliedern des Finanzausschusses.

 

Herr Otto erläutert die Vorlage und wirbt für die Zustimmung. Allein schon aufgrund der Hochwasserschäden ist ein Nachtragshaushalt unumgänglich. Nach umfassender Diskussion zur Vorlage erfolgt die Beschlussfassung.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, den kommunalaufsichtsbehördlichen Änderungen zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 entsprechend des Bescheides vom 10.06.2013 beizutreten.

Abstimmungsergebnis Finanzausschuss:

Abstimmungsergebnis Finanzausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Herr Schröder, Vorsitzender des Finanzausschusses, bedankt sich für die Anwesenheit der Finanzausschussmitglieder und beendet die gemeinsame Sitzung zum Top 6.