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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0993/13 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläutert die Vorlage

Herr Immisch erläutert die Vorlage.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 2 innerhalb der Kreisstraße und der

    Naumburger Straße jeweils bis zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche,

    der südwestlichen Geltungsbereichgrenze des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt

    Zeitz – Zemag - Altwerk-, der Planfeststellungsgrenze des Bahngeländes (Verbindung

    Leipzig – Gera) und der Gemarkungsgrenze der Stadt Zeitz wird gemäß § 2 Abs. 1

    Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz– Industriegebiet

    am Herrmannschacht – aufgestellt.

    Der genaue Geltungsbereich wird in der beiliegenden Karte definiert.

 

    Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Schaffung von Baurecht für ein Industriegebiet

    - Erhaltung des Industriedenkmales Herrmannschacht für kulturelle Nutzung

 

2. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt

    durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für

    die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke

    sowie die Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

3. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die

    voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem

    Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0