Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 04.07.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0993/13 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläutert die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 2 innerhalb der Kreisstraße und der
Naumburger Straße jeweils bis zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche,
der südwestlichen Geltungsbereichgrenze des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt
Zeitz – Zemag - Altwerk-, der Planfeststellungsgrenze des Bahngeländes (Verbindung
Leipzig – Gera) und der Gemarkungsgrenze der Stadt Zeitz wird gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz– Industriegebiet
am Herrmannschacht – aufgestellt.
Der genaue Geltungsbereich wird in der beiliegenden Karte definiert.
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung von Baurecht für ein Industriegebiet
- Erhaltung des Industriedenkmales Herrmannschacht für kulturelle Nutzung
2. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt
durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für
die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
3. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |