Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 04.07.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0994/13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläutert die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |