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Auszug - Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/32/0992/13 Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Herr Otto erläutert die Vorlage

Herr Otto erläutert die Vorlage.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass am

 

08. Dezember 2013,

 

15. Dezember 2013 und

 

22.Dezember 2013

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 15. Dezember 2013 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0