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Auszug - Art des Wiederaufbaus ZEKIWA (Geschwister-Scholl-Str.) nach Hochwasserschaden ausgearbeitet von: Oberbürgermeister  

40. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/OB/1019/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 01.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/1019/13 Art des Wiederaufbaus ZEKIWA (Geschwister-Scholl-Str.) nach Hochwasserschaden ausgearbeitet von: Oberbürgermeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, unterrichtet, dass die Verwaltung im Kontakt mit dem Land steht und eine entsprechende Beantragung unter der Voraussetzung der 100%igen Förderung läuft. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

Da es sich an diesem Gebäude um eine Maßnahme des aktiven Hochwasserschutzes handelt, könnte der Oberbürgermeister auf eine Beschlusslage verzichten.

Folgende Maßnahme wurde für das Gebäude ZEKIWA Altwerk (Geschwister-Scholl-Straße) beantragt:

Die gesamten Angriffsflächen des Gebäudes durch eine gebäudetypische Aufmauerung bis auf Simshöhe gegen Hochwasser zu schützen und innen einen geeigneten Fußboden einzubauen.

Die Stadt wird dieses hochwertige Denkmal in jedem Fall zu erhalten haben.

Zur Frage der Nutzung erinnert der Oberbürgermeister an seinen vorletzten Bericht im Stadtrat, dass die Stadt gemeinsam mit dem Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt die Industriebrachen gemeinschaftlich entwickeln wollen und das Land uns jetzt an einem Pilotprojekt bei der Wiedernutzbarmachung der Industriebrachen helfen will.

Der Oberbürgermeister unterbreitet den Vorschlag, dass heute auf eine Beschlussfassung verzichtet werden kann und zu einem späteren Zeitpunkt darüber im Hauptausschuss und Stadtrat noch einmal zu beraten.

 

Herr Exler kann feststellen, dass Einverständnis seitens des Stadtrates zu dieser Vorgehensweise vorliegt und beendet den Tagesordnungspunkt.