Auszug - Freigabe von Finanzmitteln aus der Rücklage der Ortschaft Theißen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:55 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1066/13 Freigabe von Finanzmitteln aus der Rücklage der Ortschaft Theißen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beteiligung einer Ortschaft | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Straßenbau und Verkehr | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Dreblow:
- mit dem GÄV hat sich die Stadt Zeitz verpflichtet, diese Maßnahme durchzuführen
- mir erscheinen die Kosten als sehr hoch, es handelt sich doch um drei
Grundstückseinfahrten
- es sollte anstelle Pflaster – Bitumen in Betracht gezogen werden
- die geplante Entwässerungsrinne dient zur Entwässerung der Straße – zuständig hier ist
der Landesbaubetrieb
Herr Köstler:
- es muss auch der Randstreifen entwässert werden
Herr Fuckner:
- diese Maßnahme ist Bestandteil des GÄV
Herr Borde:
- mich verwundert die Haltung der Stadt zum GÄV nicht mehr, es ist so, dass als einziges
aus dem GÄV nur die festgeschriebenen Zweckausgaben für die Ortschaft und die
Verfügungsmittel für den Ortsbürgermeister und das bis jetzt, eingehalten wurden;
ansonsten ist dieser Vertrag nicht eingehalten wurden und für mich somit wertlos;
Beschluss:
Der Ortschaftsrat Theißen stimmt der Freigabe der Finanzmittel in Höhe von 46.500,00 € aus der Rücklage der Ortschaft Theißen für den Ausbau der Zufahrten und Randbereiche in der Hohenmölsener Straße in Theißen zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |