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Auszug - Freigabe von Finanzmitteln aus der Rücklage der Ortschaft Theißen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/65/1066/13 Freigabe von Finanzmitteln aus der Rücklage der Ortschaft Theißen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Frau Dreblow:

Frau Dreblow:

- mit dem GÄV hat sich die Stadt Zeitz verpflichtet, diese Maßnahme durchzuführen

- mir erscheinen die Kosten als sehr hoch, es handelt sich doch um drei

  Grundstückseinfahrten

- es sollte anstelle Pflaster – Bitumen in Betracht gezogen werden

- die geplante Entwässerungsrinne dient  zur Entwässerung der Straße – zuständig hier ist

  der Landesbaubetrieb

Herr Köstler:

- es muss auch der Randstreifen entwässert werden

Herr Fuckner:

- diese Maßnahme ist Bestandteil des GÄV

Herr Borde:

- mich verwundert die Haltung der Stadt zum GÄV nicht mehr, es ist so, dass als einziges

  aus dem GÄV nur die festgeschriebenen Zweckausgaben für die Ortschaft und die

  Verfügungsmittel für den Ortsbürgermeister und das bis jetzt, eingehalten wurden;

  ansonsten ist dieser Vertrag nicht eingehalten wurden und für mich somit wertlos;

Beschluss:

Der Ortschaftsrat Theißen stimmt der Freigabe der Finanzmittel in Höhe von 46.500,00 € aus der Rücklage der Ortschaft Theißen für den Ausbau der Zufahrten und Randbereiche in der Hohenmölsener Straße in Theißen zu.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /