Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 30.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1012/13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-
gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-
Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-
Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem
Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den
Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan
ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den
Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu
geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |