Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 30.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1020/13 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Eigenheimbebauung An der Hohle / August-Dietzschold-Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtsanierung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 32 „Eigenheimbebauung
An der Hohle / August-Dietzschold-Straße“, der Entwurf der Begründung zur
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 und der Umweltbericht zur Auf-
hebung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 32, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B), der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan
Nr. 32, die Begründung zur Aufhebung einschließlich Umweltbericht sowie
die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind
nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-
gemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |