Inhalt

Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 30.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1065/13 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Änderungen bei Flurstücken im Beschlusstext:

Änderungen bei Flurstücken im Beschlusstext:

 

streichen:     18/2

 

aufnehmen: 1/11 und 1/10

geänderter Beschluss:

geänderter Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke:

14/2, 15, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8,1/9, 1/6, 1/2, 1/3, 1/4, 1/13, 14/1, 1/12,13/1,5/12, 5/11, 1/5, 1/11, 1/10 und 16/3 der Flur 16 wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz“ aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Sicherung des Standortes für das Freibad.

Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 68 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

 0

Stimmenthaltungen:

 0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 0