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Auszug - Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters  

42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:V/STR/14/1072/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/14/1072/13 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

 

Gemäß § 31 GO LSA nimmt der Oberbürgermeister nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich

Gemäß § 31 GO LSA nimmt der Oberbürgermeister nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.

 

Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI) beantragt:

Die Zurückverweisung der Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis der Antragstellung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

18

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1  Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze

Ablehnung.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/14/1072/0711/13:

Dem Stadtrat liegen der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Zeitz über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vor.

 

Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und gibt zugleich dem

Oberbürgermeister die Entlastung gemäß § 170 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

15

Stimmenthaltungen:

  7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze

Ablehnung.