Auszug - Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 21 | Beschluss: | V/STR/14/1072/13 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 07.11.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/14/1072/13 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Federführend: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Gemäß § 31 GO LSA nimmt der Oberbürgermeister nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.
Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI) beantragt:
Die Zurückverweisung der Vorlage.
Abstimmungsergebnis der Antragstellung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 18 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze |
Ablehnung.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/14/1072/0711/13:
Dem Stadtrat liegen der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Zeitz über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vor.
Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und gibt zugleich dem
Oberbürgermeister die Entlastung gemäß § 170 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 15 |
Stimmenthaltungen: | 7 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze |
Ablehnung.