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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg  

42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:V/STR/65/1012/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1012/13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-Zangenberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Otto und Herr Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1012/0711/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird gebilligt (Anlage 2).

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan

   Nr. 63 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

   Freiflächenphotovoltaik auf dem ehemaligen Kohlelagerplatz in Zeitz-

   Zangenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4a) und dem

   Text (Teil B, Anlage 4a) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit den

   Bestandteilen Belegungsplan, Detail-Wechselrichterstation, Detail C, Schnitt, Gesamtplan

   ökologischer Ausgleich (Anlage 4 b) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0