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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz  

42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/65/1065/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1065/13 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 68 "Erweiterung Tierheim" an der Tröglitzer Straße in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Otto und Herr Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Der Oberbürgermeister, Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Hierzu liegt eine Austauschvorlage vor.

 

Für das Protokoll und zur Erinnerung führt Frau Späte aus, dass der Oberbürgermeister noch nähere Informationen zu den nachbarschaftlichen Beziehungen geben solle.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1065/0711/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke:

14/2, 15, 18/5, 18/6, 18/7, 18/8,1/9, 1/6, 1/2, 1/3, 1/4, 1/13, 14/1, 1/12,13/1,5/12, 5/11, 1/5, 1/11, 1/10 und 16/3 der Flur 16 wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Erweiterung Tierheim“ an der Tröglitzer Straße in Zeitz“ aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Sicherung des Standortes für das Freibad.

Sicherung des Standortes für das Tierheim mit geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Überschwemmungsgebietes.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 68 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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