Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | V/STR/65/1068/13 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.11.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1068/13 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 69 "Kloster Posa" in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Stadtrat Otto und Herr Stadtrat Musgiller befinden sich derzeit nicht im Friedenssaal, so dass 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/1068/0711/13:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 66/25 in der Flur 28 wird der Bebauungsplan Nr. 69 „Kloster Posa
in Zeitz“ aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Sicherung für das ehemalige Kloster Posa als Standort für öffentliche und kulturelle Nutzungen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 69 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 37 |
Ja-Stimmen: | 37 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |