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Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013  

42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:V/STR/63/1083/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/63/1083/13 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme „Stadtsanierung“(SAN),“Städtebaulicher Denkmalschutz“(STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017, Stand 10.10.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

 

Beschluss:

Ein stimmberechtigtes Mitglied hat den Friedenssaal verlassen, so dass gegenwärtig 38 Mitglieder des Stadtrates anwesend sind.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/63/1083/0711/13:

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2013 bis 2017.

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalts- / Finanzplan einzustellen.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 10.10.2013, mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0