Auszug - Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 05.12.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/1094/13 Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz Sachgebiet Soziales und Wohngeld | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Im Bildungsausschuss wurden zur Vorlage zwei Anträge abgestimmt. Dazu informiert Herr Strauch folgendes:
- In Absprache mit Frau Eschner werden die beiden Anträge aus dem Bildungsausschuss zurückgezogen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der beiliegenden Richtlinie zum Umgang mit dem Sozialpass der Stadt Zeitz und die Anerkennung der Sozialpässe der Gemeinde Elsteraue und der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, sofern die Anspruchsberechtigung analog den Regelungen der vorbenannten Richtlinie lautet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |