Auszug - 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 05.12.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/STR/1062/13 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Richter ist zur Abstimmung nicht anwesend.
Herr Dr. Kunze informiert über eine notwendige Änderung im Beschlusstext:
Im Artikel I ist der Satz (2) zu streichen.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.
8. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
vom 13.08.2009
Präambel
Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 07.11.2013 die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I
Änderungen
§ 7 Hauptausschuss
Im § 7 Absatz 2 wird der Pkt. 7 neu eingefügt:
- Genehmigung von Dienstreisen und Weiterbildungen des Oberbürgermeisters, der Stadträte, der Ortschaftsräte und der sachkundigen Einwohner sowie die Genehmigung von Urlaub/Freistellung des Oberbürgermeisters.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |