Auszug - Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD
43. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | Beschluss: | V/STR/STR/1033/13 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 12.12.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/STR/1033/13 Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion WIR-Unabhängige/KPD | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige / KPD) gilbt als Einreicher der Vorlage Erläuterungen und begründet seinen Antrag.
Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf Abbruch der Debatte bei mehrheitlichen Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zugestimmt.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/STR/1033/1212/13:
Der Stadtrat beschließt, dass im 5-Jahreszeitraum, 2013 bis 2017,
ein Fußweg zwischen Theißen und Zeitz gebaut wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesen Sachverhalt zu prüfen und die weitere
Verfahrensweise festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 35 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 22 |
Stimmenthaltungen: | 8 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Ablehnung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Ausschüsse gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, zu seinem Abstimmungsverhalten, welches er mit mehreren Stadträten teilt, folgende persönliche Erklärung:
Er sagt: „Ich wollte damit keine Kluft zwischen Theißen und Zeitz ziehen, sondern, ein Gehweg bzw. eine fußläufige Verbindung ist notwendig. Die jetzigen Formen reichen in der Qualität nicht aus. Aber die Form der Vorlage hat es mir nicht möglich gemacht, ja, zu sagen, weil sie nicht in dieser Form eine Realisierbarkeit hat. Eine Realisierbarkeit ist im letzten Absatz der Stellungnahme der Verwaltung nachzulesen.“