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Auszug - Bekenntnis der Stadt Zeitz zur Modellregion des Landes Sachsen-Anhalt bei der Entwicklung von Altstandorten der Stadt Zeitz  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:V/STR/OB/1112/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/1112/13 Bekenntnis der Stadt Zeitz zur Modellregion des Landes Sachsen-Anhalt bei der Entwicklung von Altstandorten der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Referat Wirtschaftliche Entwicklung
Federführend:Oberbürgermeister   

 

Auf die vorliegende Änderung wird verwiesen

Auf die vorliegende Änderung im Hauptausschuss wird verwiesen. Im Beschlusstext werden die beiden letzten Sätze gestrichen.

 

Vor der Abstimmung möchte der Vorsitzende des Stadtrates dem Landtagsabgeordneten, Herrn Czapek, dem Arbeitskreis „Altstadt“, Herrn Stöver und dem Referat Wirtschaftliche Entwicklung den ausdrücklichen Dank für die engagierte Tätigkeit aussprechen.

 

 

Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/OB/1112/1212/13:

Die Stadt Zeitz erarbeitet im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein mittel- bis langfristig umzusetzendes Nutzungskonzept, welches die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz     (Schaffung von Arbeitsplätzen, Generierung von Steuereinnahmen) zum Ziel hat.

Dieses Konzept soll mit den entsprechenden Finanzierungsvorschlägen Grundlage zur Umsetzung  und Revitalisierung von Altstandorten in den nächsten Jahren sein.

Dazu ist vorgesehen, in enger Zusammenarbeit mit der Grundstücksfonds Sachsen- Anhalt GmbH ein Modellprojekt zu entwickeln.

Die Stadt Zeitz bekennt sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit zu einer Modellregion des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0