Auszug - Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/20/0040/14 Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Otto erläutert die ausgereichten Änderungen zum Nachtragshaushalt 2014.
Herr Köstler gibt weitere Erläuterungen zur Kita Theißen, da hier eine erhebliche Aufstockung des Investitionsvolumens erfolgt ist. Die Kita Theißen wird derzeit saniert und während der Sanierung wurden erhebliche Baumängel – im Bereich Grundwasser – festgestellt. Die genannte Summe ist nicht nur für die Kita, sondern es wird auch eine notwendige Feuerlöschzisterne für den Bereich OT Reußen in dieser Maßnahme gebaut.
Herr Schwarz legt dar, dass ein Ersatzneubau der Kita eine bessere Alternative gewesen wäre.
Herr Borde, Ortsbürgermeister Theißen:
An dem vorhandenen Gebäude der Kita wurde im 2009/2010 bereits ein Anbau (in Summe 116 T€) errichtet. Mit dieser Investition hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die Kita für die nächsten Jahrzehnte betriebsfähig zu sanieren. Dass weitere Investitionen notwendig sind, war dem Gemeinderat bekannt.
Für einen Neubau hätten die vorhandenen Mittel aus der Rücklage Theißen (ca. 700 T€) nicht ausgereicht. Ein Neubau hätte voraussichtlich 1,4 Mio € gekostet.
Herr Seidelt:
Lt. Eingemeindungsvertrag steht die Rücklage, der Ortschaft Theißen bis zum 31.12.2014 zu.
Anfrage: Werden die derzeitigen Baumaßnahmen noch im Jahr 2014 kassenwirksam? Wenn nicht, machen sich dann Änderungen zum Eingemeindungsvertrag notwendig?
Herr Otto:
Die Mittelbindung wird im Wesentlichen bis zum 31.12.2014 erwartet. Wenn noch nicht alles 2014 kassenwirksam werden kann, dann wird es eine Übertragung der Mittel ins Jahr 2015 geben. Der Stadtrat behält dabei sein Budgetrecht.
Herr Otto informiert über aktuelle Änderungen bezüglich des Entflechtungsgesetzes.
Mit Datum 02.06.2014 hatte der Kreistag des Burgenlandkreises die Mittel des Landes für das Entflechtprogramm entsprechend für die Jahresscheiben 2014 bis 2019 in Bindung gebracht, in dem dort in Jahresscheiben festgelegt worden ist, welche Maßnahme in welcher Gemeinde überhaupt gefördert werden soll. Dort ist es so, dass wir die Maßnahme sowohl des Umbaus Knoten Wasservorstadt mit dabei haben und außerdem die Weißenfelser Straße (1. Bauabschnitt).
Diese beiden Teile waren als Jahresscheiben 2014 – 2019 vorgesehen.
Im Kreistag am 15.09.2015 informierte der Landrat über folgende Änderungen im Rahmen des Entflechtungsgesetzes:
Der Landkreis tritt künftig als Bewilligungsbehörde auf. Als voraussichtliche Fördermittelbeträge werden für die Jahresscheiben 2015 und 2016 wie im Jahr 2014 2.493.742 EUR und für die Jahre 2017 bis 2019 1.983.205 EUR zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung gestellt. Über die jeweiligen Summen sind sowohl die Maßnahmen des Landkreises als auch die der kreisangehörigen Kommunen zu fördern. Ursprünglich war nach ersten Auskünften des Landesverwaltungsamtes von einer jährlichen Fördermittelsumme i.H.v. 3.272.100 EUR ausgegangen worden. Auf Grund der Fördermitteleinsparungen seitens des Landes erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Prioritätenliste des Landkreises.
Auf Grund der Aussage des Landrates (Redebeitrag Kreistag) hat Herr Otto zwischenzeitlich nachgefragt, ob es Auswirkungen auf die Maßnahmen der Stadt Zeitz geben wird. Daraufhin bestätigte der Burgenlandkreis, dass die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz in den Jahren 2015 bis 2019 erheblich sinken. Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme „Ausbau Knoten Wasservorstadt“ von der Stadt Zeitz favorisiert wird, ist die 2. Maßnahme „Weißenfelser Straße“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt finanziell nicht abgesichert. Die vorliegende Information von Frau Renner (Anlage 3) liegt anbei.
Weitere Informationen von Herrn Immisch aus einem Gespräch mit Frau Renner am heutigen 18.09.2014:
Rückfrage beim BLK wie es mit den Maßnahmen über das Entflechtungsgesetz ab 2015 weitergeht. Im Bauausschuss des BLK am 13.10.2014 wird eine Vorlage beraten, wie sich der BLK die generelle Verteilung ab 01.01.2015 vorstellt und dort geht man von einem gemischten Verteilerschlüssel aus, der zum einen die zu betreuenden Gemeindestraßen berücksichtigt und die in der Gemeinde zugelassen Kfz. Der Kreistag soll diese allgemeine Verfahrensweise am 03.11.2014 beschließen. Erst danach kann man sich zu konkreten Zahlen für einzelne Gemeinden äußern.
Der Kreis zieht zunächst 50 % von der Gesamtsumme ab, da auch die Kreisstraßen zu finanzieren sind, die restlichen 50 % sollen nach diesem zu beschließenden Verteilerschlüssel verteilt werden.
Herr Immisch erläutert die bisherigen Zahlen:
Bisher waren Fördermittel in Höhe von insgesamt 661.920 EUR in den Jahren 2015 bis 2017 für den Umbau des Knotens Wasservorstadt vorgesehen.
Für die Weißenfelser Straße waren bisher nur Fördermittel für den 1. Bauabschnitt in Höhe von insgesamt 357.520 EUR in den Jahren 2015 und 2016 vorgesehen. Die weiteren Bauabschnitte 2 und 3, die jeweils Fördermittel in jeweils ähnliche Höhe benötigen, konnten auch bislang nicht in der Förderung bis 2019 Berücksichtigung finden.
Nach umfangreicher Diskussion zum Nachtragshaushalt 2014, und im konkreten zum Ausbau des Knotens Wasservorstadt wird ein Verzicht auf die Maßnahme Weißenfelser Straße abgelehnt und folgender übergreifender Antrag gestellt:
Antrag:
Streichung der Maßnahme Knoten Wasservorstadt.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: 10
Gegenstimmen: 0
Enthaltungen: 1
Beschluss (mit Änderungen):
Der Stadtrat beschließt die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltspan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |