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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0905/19 Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Sekundarschulen der Stadt Zeitz an den Burgenlandkreis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Herr Schwarz nimmt ab 17:10 Uhr an der Sitzung teil, damit sind   12   stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Diese Vorlage wurde bereits eingehend im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport beraten. Im Ergebnis der Beratung erfolgte eine geänderte Beschlussfassung.

 

Herr Heller stellt den Antrag, der geänderten Beschlussfassung aus dem Bildungsausschuss zu folgen.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:11

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen:  0


Geänderter Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den BLK zu den nachfolgenden Bedingungen, welche in eine Vereinbarung mit dem BLK münden.

 

In dieser Vereinbarung ist mindestens Folgendes zu regeln:

 

  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule am Schwanenteich;
  • Verkauf des Grundstücks und der Gebäude der Sekundarschule III und der Grundschule Schillerstraße,
  • Vorlage eines Mietvertrages mit der Stadt Zeitz zur Nutzung der Grundschule Schillerstraße;
  • Übernahme der Schulsachbearbeiter und Hausmeister der Sekundarschulen durch den BLK unter Gewährleistung der Gruppierungen / Stufungen zum Zeitpunkt der Übertragung;
  • Erklärung des BLK, dass keine Schüler aus der Stadt Zeitz dem Schulbezirk einer Sekundarschule außerhalb der Stadt Zeitz zugeordnet werden, solange die Mindestschülerzahlen nach § 22 Abs. 2a SchulG LSA zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Zeitz rechtfertigen.

 

2)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Verhandlungen mit dem BLK aufzunehmen und dem Stadtrat die Vereinbarung zur Rückübertragung der Schulträgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3)      Folgende Stellungnahmen sind im Vorfeld der Beschlussfassung des Stadtrates einzuholen:

 

  • Anhörung des Stadtschülerrates
  • Anhörung des Stadtelternrates
  • Mitbestimmung des Personalrates

 

In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung sind die Punkte 3. Stadtentwicklung und 4. Bildungscampus zu streichen.

Hierzu wird Folgendes weiter ausgeführt:

 

Der Schulträgerwechsel kann nicht Bedingung für die Etablierung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz sein. Gleichwohl wird ein solcher Campus durchaus sehr befürwortet.

 

Der Schulstandort Schillerstraße, ist in seiner 120jährigen Schultradition und jetzigen Struktur zu erhalten; eine Herausnahme der Sekundarschule III und Verlegung nach Zeitz-Ost würde eine Zerstörung von gewachsenen Strukturen im Stadtgebiet / sozialen Umfeld bedeuten.

 

Der Verbleib der Sekundarschule III in der Schillerstraße soll zudem

 

  • einen vermeintlichen Sanierungsstau mittel- und langfristig in der Schillerstraße verhindern und die Förderwürdigkeit des Standortes mittel- und langfristig erhalten:
  • lange Schulwege und dadurch mehr Bustransporte vermeiden,
  • das gewachsene soziale Mikromilieu im Stadtbezirk erhalten!
  •  

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0