Auszug - Verbrennungsverbot
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||
Datum: | Do, 21.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0898/19 Verbrennungsverbot | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Herr Thieme erläuterte die Vorlage.
Er kommt mit der Einbringung dieser Vorlage dem Wunsch vieler Bürger nach. Durch unsachgemäßes Verbrennen entstehen erhebliche Geruchsbelästigungen. Es muss nicht alles verbrannt werden, man kann auch kompostieren. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz muss in diesem Zusammenhang auch beachtet werden.
Im Bauausschuss hat man sich darauf verständigt (Geschäftsordnungsantrag), dass dieses Thema auch in den Ortschaftsräten beraten werden sollte.
Herr Köstler legt dar, dass es immer ein Für und Wider zu bestimmten Themen gibt. Er unterstützt den Geschäftsordnungsantrag – die Vorlage, vor Beschlussfassung im Stadtrat, in den Ortschaftsräten zu behandeln.
Herr Strauch erklärt, dass er auch weiter gegen ein Verbrennungsverbot stimmen wird. Außerdem weist er darauf hin, dass die Zahl der Verbrennenden in Zeitz in der letzten Zeit sehr abgenommen hat. Bei einem Verbrennungsverbot werden diejenigen bestraft, welche sich an die entsprechenden Vorgaben zum Verbrennen halten. Desweiteren schließt er sich der Notwendigkeit der Einbeziehung der Ortschaftsräte an.
Im Ergebnis der weiteren Diskussion wird über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt:
Vor der abschließenden Abstimmung im Stadtrat sollen die Ortschaftsräte
gehört werden.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Ja-Stimmen:12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Damit wird die Vorlage zur Abstimmung in die Ortschaftsräte verwiesen.