Auszug - Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Ortschaftsrates
Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | |||
TOP: | Ö 4 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | ||
Datum: | Mo, 15.07.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 19:55 | ||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | ||
Ort: | Würchwitz | ||
Herr Rübestahl nimmt die Verpflichtung der Ortschaftsräte
- Matthias Hasselberger
- Lars Reißmann
- Christoph Bosse
- Ute Gentzsch
- Ronny Oertel
vor.
Verpflichtung:
„Ich verpflichte mich,
dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als Ortschaftsrat in der Ortschaft Würchwitz zu deren Wohl gewissenhaft zu erfüllen.
Ich verpflichte mich, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen“
(Die Eidesformel kann mit der religiösen Beteuerung abgeschlossen werden:
„So wahr mir Gott helfe!“)
Herr Thieme belehrt die Ortschaftsräte über ihre Pflichten und weist auf die mögliche Haftung hin, §§ 32, 33, 34 KVG LSA.