Auszug - Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz | |||
TOP: | Ö 49 | ||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | ||
Datum: | Mi, 05.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 19:55 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Fragen zu Baumfällungen im Stadtgebiet:
Herr Dr. Reiche, Fraktion Zeitz21:
In einer Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 30.01.2020 wird darüber informiert, dass im Stadtgebiet bis zum Ende dieses Monats 63 Bäume gefällt werden sollen. Allein zur Durchführung der Baumaßnahme Hochwasserschutz an der Elsterstraße wurde die begründete Fällung von 23 Linden unterrichtet. Inwieweit entspricht dies dem vorgestellten Leitbild der Stadt Zeitz und dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept?
Frage 1:
Auf welcher Planungs- bzw. Rechtsgrundlage basieren die in der Pressemitteilung vom 31.01.2020 angekündigten und bis 29.02.2020 geplanten Entscheidungen zu Baumfällungen in Zeitz Virchowstraße, Weg zum Bahnhof (Elsterwiese gegenüber Bahnhof und Bahnhofendstraße)?
Frage 2:
Ist es möglich, die in Vorbereitung Hochwassermaßnahme begründeten Baumfällungen terminlich bis zu einer weiteren Beratung beziehungsweise ggf. eines Beschlusses eines öffentlichen Entscheidungsgremiums aufzuschieben? Sollte ein Aufschub nicht möglich ist, wird um eine Begründung gebeten.
Frage 3:
Ist für die Baumfällung ein geartetes Ausschreibungsverfahren notwendig?
Frage 4:
Bezüglich der 3 gefällten Linden auf dem Altmarkt wird auf eine Begehung im Dezember 2019 durch die Stadtverwaltung hingewiesen. Gibt es dazu ein Protokoll? Kann dieses Protokoll eingesehen werden?
Frage 5:
Die Fällung eines Baumes auf dem Altmarkt vor ca. 2 Wochen erfolgte als Gefahrenabwehrmaßnahme. Wann ist mit der Herstellung der Verkehrssicherheit auf dem Gehweg zu rechnen?
Antwort – Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz:
Die Baumfällungen in Vorbereitung der Hochwassermaßnahme können nicht rückgängig gemacht und auch terminlich nicht verschoben werden. Die Ausschreibung ist erfolgt, die Firma steht fest. Die Maßnahme wurde im Bauausschuss ausführlich vorgestellt. Durch den LHW wird eine Spundwand bis ca. 4 m Tiefe geschlagen. Die Spundwand sollte ursprünglich in die Straßenmitte, musste jedoch Richtung Elster verschoben werden. Dadurch ist der Wurzelbereich der Bäume betroffen. Der vorgesehene Kanalbau etwa der Straßenmitte kollidiert mit den Wurzeln der inneren Baumreihe, so dass diese Bäume keinerlei Überlebenschance hätten. Es hat dazu ein Verfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Burgenlandkreis gegeben. Dort wurde die Maßnahme genehmigt und Ersatzmaßnahmen vorgegeben.
Die Stadt Zeitz hat ungefähr 8.000 Straßenbäume, die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören auch die Bäume am Altmarkt. Durch die Unebenheit des Gehweges infolge Wurzelbildung ist eine Bürgerin schwer gestürzt. Gleichzeitig haben die Bäume Stammschäden aufgewiesen und wurden gefällt. Es werden umgehend neue Bäume nachgepflanzt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Begradigung des Gehweges. Derzeit werden entsprechende Angebote eingeholt. Unterlagen zu Fällmaßnahmen können im Fachbereich Technisches Zeitz eingesehen werden.
Herr Dr. Altmann übergibt die Sitzungsleitung an den Stellvertreter, Herrn Strauch.
Nachfrage Dr. Reiche:
Ist es richtig, dass in der Elsterwiese/Weg zum Bahnhof bis Ende dieses Monats Bäume (Kastanien) gefällt werden sollen, und es nicht möglich, dies aufzuschieben?
Antwort – Herr Immisch:
Der Sachverhalt wird überprüft und schriftlich beantwortet.
Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
Fällung der Götterbäume Park Virchowstraße/K.-Niederkirchner-Straße mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:
Dr. Altmann, Fraktion CDU:
Frage 1
Was sind die inhaltlichen Gründe zur Erteilung der Fällgenehmigung?
Frage 2
Warum wurden keine Baumkürzungs- bzw. Reduzierungsmaßnahmen alternativ geplant?
Frage 3
Wer erteilte verantwortlich die Fällgenehmigung?
Fragen zur schriftlichen Beantwortung:
Dr. Weinhold, Fraktion Freie Wähler:
1. Frage zum Abriss ehemaliger Gartenlauben oberhalb des Schwanenteiches
Oberhalb des Schwanenteiches ist ein Abriss von ehemaligen Gartenlauben erfolgt. Ist es richtig, dass hier eine Streuobstwiese entstehen soll? Es wurden alte Fichten und weitere Nadelbäume gefällt, jedoch heruntergekommene Obstbäume stehen gelassen. Wie soll es hier weitergehen? Was ist geplant?
2. Frage zur Bornpromenade
Der Lattenzaun, der sich von der Zeppelinstraße/Robert-Koch-Straße bis zur Röntgenstraße erstreckt, ist zum Teil morsch und defekt. In bestimmten Bereichen fehlen komplette Zaunfelder, was zu einem zunehmenden Verfall führt. In der Bornpromenade gibt es unterschiedliche Eigentumsverhältnisse. Ein Teil der Grundstücke gehört der Stadt, ein Teil ist gepachtet oder in Privateigentum.
Es wird um Prüfung gebeten, inwieweit die Möglichkeit besteht, die unterschiedlichen Eigentümer in die Pflicht zu nehmen, um diese Zustände zu ändern.
Frage zur Stellenausschreibung:
Herr Kurth, Fraktionsvorsitzender AfD:
Die Anfrage bezieht sich auf die Verfahrensweise einer hausinternen Stellenausschreibung Leiter/in Horteinrichtung vom 03.09.2019.
Hinweis Dr. Altmann:
Dr. Altmann empfiehlt, die Beantwortung im nicht öffentlichen Teil unter TOP 53 vorzunehmen. Herr Kurth erklärt sich damit einverstanden.
1. Frage zum Garderobenzwang im Capitol:
Herr Worms, Fraktion AfD:
Bei Veranstaltungen im Capitol wird am Eingang durch die Freiwillige Feuerwehr kontrolliert und die Einhaltung des Brandschutzes beobachtet. Vor der Veranstaltung sollte eigentlich die Garderobe abgegeben werden. Es erfolgte die Aufforderung, die Jacke während der Veranstaltung anzubehalten. Eine andere Besucherin konnte die Jacke in ihrer Tasche verstauen. Ist es möglich, z.B. Strickjacken mit in den Veranstaltungsraum zu nehmen, ohne dass diese anbehalten werden müssen?
Antwort Frau Fischer – Sachgebietsleiterin Kultur und Tourismus:
Der Fall ist bekannt. Frau Fischer weist auf die Hausordnung im Capitol hin, die im Eingangsbereich aushängt. Unter § 4 ist der Garderobenzwang bei Veranstaltungen geregelt. Für Veranstaltungen im Theater Zeitz besteht Garderobenzwang über Bekleidung, Schirme und Stöcke (Ausnahme Stöcke Gehbehinderter). Weiterhin ist geregelt, dass diese aus Sicherheitsgründen an der Garderobe abzugeben sind. Für deren Inanspruchnahme werden Gebühren nach den jeweils gültigen Sätzen des Garderobenbetreibers erhoben. Das heißt, dass die Winterbekleidung abgelegt und an der Garderobe abgegeben wird. Damit wird gewährleistet, dass der Fluchtweg nicht durch abgelegte Kleidungsstücke über den Stühlen versperrt wird.
2. Frage zu Bestattungen auf dem Michaeliskirchhof:
Herr Worms, Fraktion AfD:
Der Mitteldeutsche Zeitung war zu entnehmen, dass ob sofort auf dem Michaeliskirchhof Beerdigungen nach muslimischem Recht, d. h. mit Leichentuch möglich sind. Das Land Sachsen-Anhalt hat darüber noch keine Gesetzgebung beschlossen. Warum gibt es hierzu keinen Stadtratsbeschluss?
Antwort – Herr Thieme:
Der Michaeliskirchhof ist ein kein städtischer Friedhof, sondern ein kirchlicher.
Nachfrage zum Bearbeitungsstand IT-Ausstattung Schulen:
Herr Nicolai, Fraktion ALL/FDP/FWT:
In einem Brief der Schulleiter an den Vorsitzenden des Stadtrates und den Oberbürgermeister zum Thema IT-Ausstattung an den Schulen wurde um Mitteilung eines kompetenten Ansprechpartners in der Verwaltung gebeten. Wie ist der Bearbeitungsstand, wurde zwischenzeitlich eine Antwort erteilt?
Antwort – Dr. Altmann:
Bisher erfolgt nur eine telefonische Anfrage mit dem Wunsch um ein Gespräch.
Antwort - Frau Weber:
Die Entscheidung ist getroffen worden. Die Antwort wird erfolgen.
Herr Strauch übergibt die Sitzungsleitung wieder an Dr. Altmann.