Auszug - Investitionsmaßnahme Zeitz - Musikerviertel, Errichtung Trennsystem
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 38 | Beschluss: | VII/STR/75/0137/20 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mi, 05.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0137/20 Investitionsmaßnahme Zeitz - Musikerviertel, Errichtung Trennsystem | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Herr Nicolai nimmt nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen, so dass 28 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen werden.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/75/0137/0502/20
Der Stadtrat beschließt die Durchführung der oben genannten Kanalbaumaßnahme im Jahr 2020.
Die Maßnahme ist im Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz enthalten. Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung 2.174.200 EUR.
Der investive Zuschuss der Stadt Zeitz liegt bei 219.210 EUR und ist für das Jahr 2021 geplant.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 25 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Nicolai) |
Beschlussvorlage abgelehnt.