Auszug - Parkordnung der Stadt Zeitz
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | VII/STR/32/0118/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 05.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0118/19 Parkordnung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Es liegen Austauschblätter zu Seite 2 und 3 der Beschlussvorlage (Begründung) sowie der Anlage Parkordnung aus.
Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Zeitz21, Herr Martin Exler, stellt und begründet nachfolgende Änderungsanträge:
Antrag 1:
Der Parkplatz Steinsgraben wird gebührenpflichtig. Zusätzlich soll es auf diesem Parkplatz ein Monatsticket von 25 € (ermäßigt 7,50 €) geben.
Antrag 2:
Alle Parkplätze auf dem Altmarkt (Platz und die Umfahrung (außer Anwohnerparken) bekommen eine „Brötchentaste“ von 30 min (30 min kostenfrei parken). Der Altmarkt wird komplett gebührenpflichtig, auch die Fläche vor der Volksbank Zeitz.
Herr Thieme erläutert, dass beide Änderungsanträge dem widersprechen, was mit den Beschlussvorlagen erwirkt werden soll. Ziel der neuen Konzeption zur Parkraum-bewirtschaftung ist die bürgerfreundliche Gestaltung der Parkmöglichkeiten in der Innenstadt. Die Innenstadt und der Innenstadthandel sollen gefördert werden, indem möglichst viele Parkplätze gerade in der Innenstadt kostenfrei gestaltet sind und die erlaubte Parkdauer von innen nach außen zunimmt, um eine gewisse Fluktuation im Zentrum zu bewirken. Auch der Wirtschaftlichkeitsaspekt hinsichtlich der Parkeinnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben für Parkautomaten muss betrachtet werden.
In der Diskussion wird favorisiert, dass der öffentliche Raum nicht gebührenpflichtig gestaltet werden sollte. Alternativ wird z.B. die Nutzung der Parkscheibe vorgeschlagen.
Abstimmung zum Antrag 1 der Fraktion Zeitz21:
Der Parkplatz Steinsgraben wird gebührenpflichtig. Zusätzlich soll es auf diesem Parkplatz ein Monatsticket von 25 € (ermäßigt 7,50 €) geben.
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
6 Ja-Stimmen
23 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Antrag abgelehnt
Abstimmung zum Antrag 2 der Fraktion Zeitz21:
Alle Parkplätze auf dem Altmarkt (Platz und die Umfahrung (außer Anwohnerparken) bekommen eine „Brötchentaste“ von 30 min (30 min kostenfrei parken). Der Altmarkt wird komplett gebührenpflichtig, auch die Fläche vor der Volksbank Zeitz.
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
6 Ja-Stimmen
24 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Antrag abgelehnt
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/32/0118/0502/20
Der Stadtrat beschließt:
- Die Aufhebung der Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010 und die Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011.
- Den Erlass der Park- und Parkgebührenordnung der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 31 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |