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Auszug - Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet "Stadtmitte Zeitz" - Beschluss zur Verlängerung des befristeten Abschlags von 20 %  

9. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0159/20 Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet "Stadtmitte Zeitz" - Beschluss zur Verlängerung des befristeten Abschlags von 20 %
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0159/2702/20:

 

Der Stadtrat beschließt

die einmalige Gewährung einer vierwöchigen Zahlungsfrist zur Inanspruchnahme eines Abschlages von 20 % auf Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, die nachweislich ohne eigenes Verschulden kein dem Stadtratsbeschluss vom 12.09.2019 (VII/STR/63/0015/19) entsprechendes Angebot der Stadt Zeitz zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge erhalten haben und somit nicht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Abschlagangebotes von 20 % bei Zahlung bis 31.01.2020 hatten.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0