Auszug - Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet "Stadtmitte Zeitz" - Beschluss zur Verlängerung des befristeten Abschlags von 20 %
9. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.02.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:05 - 19:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0159/20 Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet "Stadtmitte Zeitz" - Beschluss zur Verlängerung des befristeten Abschlags von 20 % | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0159/2702/20:
Der Stadtrat beschließt
die einmalige Gewährung einer vierwöchigen Zahlungsfrist zur Inanspruchnahme eines Abschlages von 20 % auf Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, die nachweislich ohne eigenes Verschulden kein dem Stadtratsbeschluss vom 12.09.2019 (VII/STR/63/0015/19) entsprechendes Angebot der Stadt Zeitz zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge erhalten haben und somit nicht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Abschlagangebotes von 20 % bei Zahlung bis 31.01.2020 hatten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |