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Auszug - Verbrennungsverbot  

Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 04.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35
Raum: Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße
Ort: Schulstraße, 06711 Zeitz
VII/STR/32/0156/20 Verbrennungsverbot
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Frau Besser und Herr Dorniß machen Ausführungen zur Vorlage.


Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bei dem Landrat des Burgenlandkreises ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für Gartenabfälle für

 

Variante 1: das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

 

oder

 

Variante 2: das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

 

zu erwirken.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis.

 


Variante 1 - das gesamte Gebiet der Stadt Zeitz

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

 

Variante 2 - das Gebiet der Kernstadt der Stadt Zeitz

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0