Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 04.06.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:05 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0158/20 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0158/0406/20:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.
• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Zahl der besetzten Mandate: | 35 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |