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Auszug - Beschluss über die Einführung der Mischfinanzierung des Investitionsaufwandes für die selbstständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz über Beiträge und Gebühren  

12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/75/0200/20 Beschluss über die Einführung der Mischfinanzierung des Investitionsaufwandes für die selbstständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz über Beiträge und Gebühren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

 

Herr Thieme erläutert, dass mit dieser Beschlussfassung zur alten Regelung zurückgekehrt wird, die aufgrund einer Gesetzesänderung möglich wurde, die aber erst nach Inkrafttreten der aktuellen Satzung erfolgt ist.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/75/0200/0406/20:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz übt das ihm zustehende Ermessen bzgl. der Finanzierung seiner selbstständigen öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung aus und beschließt auf Basis der aktualisierten Globalkalkulation („Bericht über die Änderungs- und Aktualisierungsrechnung der Beitragskalkulation für den höchst zulässigen Schmutzwasser-Anschlussbeitragssatz zur Herstellung der öffentlichen Schmutzwasser-beseitigungseinrichtung“ vom 11.01.2019) die Einführung der Mischfinanzierung des Investitionsaufwandes über Beiträge und Gebühren; die künftigen Beitragssätze sollen sich an den Beitragssätzen der außer Kraft gesetzten Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz vom 25.09.2015 (Michaelbote 02.10.2015) orientieren.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0