Auszug - Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 04.06.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:05 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0209/20 Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Thieme informiert über den Beschluss der Landesregierung, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 abzuschaffen. Maßgeblich ist der Eingang der Schlussrechnung, wonach noch Bürger/Bürgerinnen begünstigt sein können, deren Bauvorhaben letztes Jahr abgeschlossen wurden. Um die Finanzierung der einzelnen Bauvorhaben sicherzustellen, müssen trotzdem Straßenauseibeiträge beschlossen werden. Das Land wird dann dafür eintreten.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0209/0406/20:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Liebknechtstraße (1.BA).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehwege beidseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Liebknechtsstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Zahl der besetzten Mandate: | 35 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 21 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |