Inhalt

Auszug - Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  

12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0209/20 Ausbau der Liebknechtstraße (1. BA) in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Thieme informiert über den Beschluss der Landesregierung, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 abzuschaffen. Maßgeblich ist der Eingang der Schlussrechnung, wonach noch Bürger/Bürgerinnen begünstigt sein können, deren Bauvorhaben letztes Jahr abgeschlossen wurden. Um die Finanzierung der einzelnen Bauvorhaben sicherzustellen, müssen trotzdem Straßenauseibeiträge beschlossen werden. Das Land wird dann dafür eintreten.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0209/0406/20:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Liebknechtstraße (1.BA).

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Fahrbahn, Gehwege beidseitig, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung.

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Liebknechtsstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

9

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0