Auszug - Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 04.06.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:05 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0211/20 Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Zu diesem TOP liegt der Auszug mit Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 28.05.2020 aus.
Herr Strauch stellt diesen ergänzten Beschluss zum Änderungsantrag der Fraktion Zeitz 21 zur Abstimmung:
Geänderter Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/32/0211/0406/20:
Der Stadtrat beschließt,
1. In Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird dessen Ziff. 1 (Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für 1 Jahr) aufgehoben.
2. In Ergänzung des o. g. Beschlusses. des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird der Standort der Messsäule bestimmt auf Zeitz, Weißenfelser Straße, Höhe Kreuzungsbereich Neue Straße/ Bodenreform. Zudem soll diese Messsäule mit zwei Kameras zum Messen in beide Fahrtrichtungen sowie zur Nutzung einer dieser Kameras als mobile Messanlage ausgestattet sein.
Die mobile Messanlage soll an mindestens 150 Tagen an anderen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Zahl der besetzten Mandate: | 35 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |