Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zeitz - Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 07.12.2005 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:52 | |||||||
Raum: | Raum 308 | |||||||
Ort: | Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0039/05 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zeitz - Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Auf Nachfrage des Ausschusses verpflichtet sich Frau Beret in Eigenschaft als Liquidator die Unterlagen zur Projektmangelanzeige gegen den Planer zusammenzustellen und den Bauausschuss unter Einbeziehung einer gutachterlichen Stellungnahme durch einen Fachanwalt über das Ergebnis zu unterrichten.
Hinweis von Herrn Hörig: Bei Nichtbeschließen der Vorlage, werden Veranstaltungen (siehe Anlage 4) gefährdet.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 90 Abs. 1 und 4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO - LSA) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz –Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 90 Abs. 1 und 4 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 43 einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 2