Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 "Gewerbegebiet am Güterbahnhof"
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 07.12.2005 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:52 | |||||||
Raum: | Raum 308 | |||||||
Ort: | Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0057/05 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 "Gewerbegebiet am Güterbahnhof" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.
3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0