Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.06.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:08 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0386/21 Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Es folgt eine Diskussion zum Für und Wider.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Geußnitzer Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 8, Flurstücke 161 und 606 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m². Der Markt ist wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung, die Standortbindung ist demnach auch im Sinne der Stadt Zeitz.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.
- Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |