Auszug - Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 2 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.06.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:45 - 17:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0390/21 Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG öffentliches Grün / Baumschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Der Oberbürgermeister Herr Thieme erläutert die Vorlage und macht deutlich, dass der Beschluss notwendig ist.
Herr Gentsch:
Sind nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten Sicherungsmaßnahmen vorgesehen, um dem zukünftigen Vandalismus vorzubeugen?
Oberbürgermeister:
Nach Beendigung der Arbeiten wird um das Gelände ein Zaun gebaut.
Beschluss:
Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |