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Auszug - DSK-Sanierungsträgerhonorar  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/STR/0007/05 DSK-Sanierungsträgerhonorar
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Herr Sträßner weist darauf hin, dass die Punkte 1 bis 4einzelnen Punkte der Beschlussvorlage konkret zu beantworten sind

 

Herr Sträßner weist darauf hin, dass die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage konkret zu beantworten sind.

 

Herr Strauch beantragt die Zurückverweisung der Vorlage und nochmalige Beratung im Bauausschuss und Finanzausschuss. Dieser Antrag wird nach weiterer Diskussion zurück- gezogen.

 

Die Beschlussvorlage wird wie folgt abgestimmt. Die Ausschussmitglieder legen fest, dass eine erneute Beratung im Bauausschuss und Finanzausschuss durchgeführt wird.

Beschluss:

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Abrechnungsstände für das Sanierungsträgerhonorar auf Grund des Vertrages zwischen der DSK und der Stadt Zeitz für die Monate Juli 2005 und August 2005, gegebenenfalls September 2005 sowie für die ersten drei Quartale 2005 im Haushaltsjahr 2005 sind in der Beratungsfolge Bauausschuss am 09. 11. 2005, Finanzausschuss am 22. 11. 2005, Hauptausschuss am 08. 12. 2005 und Stadtrat am 15. Dezember 2005 schriftlich in Form einer Beratungsvorlage auszureichen.

 

2.      Sind die Wertgrenzen des am 10. 03. 2005 beschlossenen Kostenmaßnahmeplanes für das Sanierungsträgerjahr eingehalten? Wenn nein, wie hoch sind die Überschreitungen?

 

3.      Welche konkreten Schritte hat der Oberbürgermeister unternommen, um die Stadtratsbeschlüsse bezüglich der Begrenzung des Sanierungsträgerhonorars umzusetzen?

 

4.      Wie hoch ist der Abarbeitungsstand d.h. die Umsetzung des am 10. 03. beschlossenen Kostenmaßnahmeplanes 2005? Welche Kosten sind insgesamt auf Grundlage des beschlossenen Kostenmaßnahmeplanes 2005 kassenwirksam geworden?

 

- Die angefallenen Kosten für angebliche Leistungen des Sanierungsträgers sind gesamt zu untersetzen und in schriftlicher Form in der o.g. Beratungsfolge darzustellen.

 


 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0