Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 10.11.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:36 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0481/21 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Herr Thieme wies darauf hin, dass es sich hierbei nur um das Abrechnungsgebiet 2 (Pirkau) handelt.
Er wies drauf hin, wenn eine Vorstellung der Kalkulation gewünscht sei, könne Frau Kranz dazu Ausführungen machen, ansonsten verhält es sich wie bei jeder Gebührenkalkulation - alle 3 Jahre soll eine solche erneuert werden. Man erkenne dann, ob Überschüsse oder Unterdeckung vorhanden sind, und gleicht das dann über die darauffolgenden drei Jahre wieder aus. In diesem Fall gab es in den Jahren 2019 und 2020 Überschüsse, so dass das den Gebührenschuldnern gutgeschrieben wurde. Dadurch ergab sich eine Gebührensenkung von 4,93 EUR auf 3,09 EUR pro Kubikmeter.
Herr Thieme stellte nun Fragen zur Vorlage frei.
Frau Späte fragte, wenn jetzt nur dieses eine Abrechnungsgebiet mit der Gebührenkalkulation neu beschlossen wird, erfolgt dann irgendwann wieder eine Rückführung in einen Gebührenkalkulationszeitraum oder bleibt das Abrechnungsgebiet 2 immer in einem anderen Kalkulationszeitraum als die anderen Abrechnungsgebiete?
Frau Beyer antwortete, dass die Juristin des Eigenbetriebes zurzeit prüft, inwieweit das Abrechnungsgebiet 2 in das Abrechnungsgebiet 1 überführt werden kann.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |