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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0706/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Zu diesem TOP trug Herr M. Hasselberger, Ortsbürgermeister von Würchwitz, die Stellungnahme sowie Bedenken des Ortschaftsrates vor (siehe Anlage).

 

Herr Gast erklärte, dass die Bearbeitung der Bebauungspläne nach Aktenlage erfolgt.

Es wird eine entsprechende Prüfung vor dem Hauptausschuss erfolgen.

 

Herr Buzalski stellte den Antrag, dass der Bauausschuss vor einer Klärung nicht über die Vorlage abstimmen sollte.

 

Herr Thieme gab zu Bedenken, dass bei einer Rückverweisung und Einbringung in eine spätere Beratungsfolge das Vorhaben evtl. nicht mehr umsetzbar wird, da das beschleunigte B-Planverfahren nur noch in diesem Jahr möglich ist.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 99/12, 84/12 und 21/2 der Flur 7 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

 

 

17:00 Uhr  -  Herr Kretzschmar und Herr Hasselberger verlassen die Sitzung.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellg.OR Wü-B-Pl.104 (524 KB)