Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Di, 08.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VII/STR/65/0706/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Villiers:
Das Genehmigungsverfahren ist ähnlich dem Fall Meißner. Der Gesetzgeber gibt zeitlich befristet die Erleichterung für Wohnbebauung im Außenbereich bis 10.000 m² Grundstück nach §13b BauGB. Der Bebauungsplan ist unabhängig vom Flächennutzungsplan. Der Aufstellungsbeschluss muss jedoch zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Es gibt ca. 15 Beispiele in letzter Zeit, die alle ohne Bedenken von allen Instanzen genehmigt worden. Man will Familien in der Stadt halten und eine Ablehnung würde kein gutes Bild auf die Ortschaft Würchwitz und die Stadt Zeitz werfen. Grundsätzlich wird auch erst der OR gehört, dann die Ausschüsse. Aber im Dezember ist keine Stadtratssitzung mehr. Er versteht unsere Bedenken, man darf aber nicht die andere PV-Anlage in Stockhausen diesem Bauvorhaben anlasten und bittet somit um Zustimmung.
Herr Hasselberger:
Wir haben nichts gegen ein Einfamilienhaus, aber eine weitere PV-Anlage dulden wir nicht.
Herr Wehlte:
Er hat ein großes Grundstück gesucht, weil er Platz braucht. Er will aber modernes Haus + Lager bauen und dazu gehört auch PV-Anlage. Jedoch werden es flache Pultdächer und nicht wie die Steinhäuser gegenüber. Er ist mit dem anderen Herrn Wehlte nicht mehr verwandt und kann nichts für die Art der Bebauung.
Herr Oertel:
Gebäude und Garage sind doch vorhanden. Warum muss da ein Bebauungsplan geändert werden? Dafür gibt es doch keine Notwendigkeit. In Bockwitz wurden seinerzeit auch nur die Grundmauern stehen gelassen und neu darauf gebaut. Bei der anderen PV-Anlage in Stockhausen ist keine Information und Zusammenarbeit seitens der Stadt erfolgt.
Herr Villiers:
Richtig, das Haus hat Bestandsrecht, da es aber im Außenbereich liegt, verliert es dieses bei Abriss. Das Bestandsrecht gilt 7 Jahre bei Leerstand. Dieses Verfahren nach §13b geht nicht für eine Freiflächen-PV Anlage, sondern nur für Wohnbebauung. Es wird einen Durchführungsvertrag geben. Die Verwaltung mit dem OR kann die bebaubare Fläche begrenzen. Die andere PV-Anlage ging nicht über seinen Tisch.
Herr Oertel:
Das kann nicht sein, es muss über ihren Tisch gegangen sein.
Herr Wehlte:
Er kann nichts für angebliche Fehler der Verwaltung in der Vergangenheit und er hat mit der PV-Anlage nichts zu tun.
Herr Villiers:
Nach §3a wird bei jedem Bebauungsplan die Öffentlichkeit beteiligt, es können begründete Einwände und Meinungen abgegeben werden, die dann gesammelt und den Ausschüssen vorgelegt werden.
Herr Hasselberger:
Der Bebauungsplan kommt dann auf den Tisch des OR ?
Herr Villiers:
Ja, auf jeden Fall bekommt der OR den Bebauungsplan, denn sonst ist er fehlerhaft.
Herr Bosse:
Bei der anderen PV-Anlage kam nichts von der Stadt. Und es werden uns auch keine anderen Bauanträge vorgelegt.
Herr Villiers:
Kein Bebauungsplan damals notwendig. Dieser muss durch OR.
Herr Hasselberger:
Will niemanden ein EFH verwehren, aber keine PV-Anlage und der OR wird nochmals gehört und es geht nur um Wohnbau?
Herr Villiers:
Ja, sie werden nochmals gehört und es geht nur um Wohnbebauung.
Herr Oertel:
Hier soll Hals über Kopf etwas entschieden werden und ohne Konzept. Wir haben Verantwortung gegenüber den Bürgern.
Herr Villiers:
Jetzt geht es lediglich um den Startschuss, alles andere folgt. Nach § 13b darf auch kein noch so kleines Gewerbe an dem Ort vorhanden sein, reine Wohnbebauung. Es ist ein Unterschied zw. Bauantrag und Bebauungsplan. In Stockhausen gibt es keinen Bebauungsplan. Es wird mit dem beschleunigten Verfahren die Möglichkeit des Gesetzes genutzt und man darf nicht auf Grund des gleichen Namens emotional entscheiden.
Herr Hasselberger:
Herr Wehlte hätte sich beim OR vorstellen können, so wären Unklarheiten ausgeräumt. Die damaligen OR-Mitglieder sind natürlich verärgert. Wenn es sich nur um ein EFH und wir die Sache nochmals auf den Tisch bekommen, ist das ok.
Herr Bosse:
Heute EFH und in 3 Jahren PV-Anlage?
Herr Villiers:
Nein, es gibt einen Durchführungsvertrag, sonst Strafen.
Herr Oertel:
Strafen werden hingenommen, bezahlt und somit erledigt. Gibt es denn eine Fällgenehmigung für die schon gefällten Bäume?
Herr Wehlte:
Nein, braucht er seines Erachtens nicht.
Herr Oertel:
Genauso geht es jetzt schon los. Was soll das werden?
Herr Hasselberger:
Die Frage ist, ob wir dem Vorhaben vertrauen oder nicht.
Herr Bosse:
Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der Stadt Zeitz zeugen nicht von Vertrauen. Seit z.B. 15 Jahren ist der Bach überbaut, das interessiert einfach niemanden bei der Stadt.
Herr Villiers:
Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und Gemeinde sind wir alle. Er verwehrt sich, dass von ihm keine Zuarbeit kommt. Bei privaten Eitelkeiten würde es noch überall aussehen wie 1990. Bei Herrn Meißner wurde sich vom OR doch auch stark gemacht.
Herr Reißmann:
Ich kenne die damaligen Verhandlungen nicht, kenne aber nun die Aussagen des ehemaligen OR und seitens Herrn Villiers und kenne zudem aber auch das Ortsbild von Stockhausen. Und natürlich wollen wir Einwohner gewinnen und wünschen uns neue EFH, aber wir wollen auch zufriedene Einwohner behalten und verneinen daher eine zweite PV-Anlage in der Ortschaft. Der Name Wehlte und auch jetzt schon das Fällen der Bäume lässt aber an einem fairen und ehrlichen Umgang leider etwas zweifeln.
Herr Villiers:
Die andere PV-Anlage in Stockhausen ist ein ganz anderes Thema, zuständig ist nicht die Stadtplanung, sondern Bau-Ordnungsamt. Gern kann in einer der nächsten Sitzungen ein Kollege dazu Auskunft geben.
Herr Hasselberger: Es sind zwei Flurstücke bisher erworben. Im Beschluss ist von drei Flurstücken die Rede. Gehört dies der Stadt? Wo soll das EFH genau gebaut werden?
Herr Wehlte:
Das eine Flurstück gehört Herrn Triebe und er hat dem Verkauf bereits zugestimmt. Das Haus wird ein Bungalow und soll an gleicher Stelle gebaut werden. Am Hang abgestuft entsteht Schuppen, alles mit 5-Grad Dachneigung. Herr Oertel: Kennen sich gut aus mit Photovoltaik.
Herr Wehlte:
Ja, PV ist sein tägliches Geschäft, aber er möchte auch ästhetisch leben. Er versteht, was der OR meint, es ist aber ein abrissreifes Haus und er muss schnell handeln. Herr Oertel: Wie kann bebaute Fläche als Außenbereich zählen?
Herr Villiers: Es gibt bisher keinen Bebauungsplan, nur einen Flächennutzungsplan. Zusammenhängende Bebauung entscheidet, was Außenbereich ist und dafür gibt es eindeutige Rechtsprechung.
Herr Hasselberger:
Wenn ein weiterer Interessent bauen möchte?
Herr Villiers:
Im zusammenliegenden Ortsteil Bauantrag nach §34. Im Außenbereich sehr, sehr schwer, bis auf zeitliche Befristung §13b.
Herr Hasselberger:
Müssen nun entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Herr Hasselberger:
Wie geht es nun weiter? Wir wollen unseren Einfluss behalten.
Herr Villiers:
Das ist auch gut so. Es geht nun weiter zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss und dann zum Stadtrat.
Herr Hasselberger:
Wie sind ihre Lebensverhältnisse? Kommt denn eine Familie? Es geht nicht um ihre Person, aber bringen sie sich mit ein, reden sie mit den Nachbarn um Misstrauen abzubauen.
Herr Wehlte:
Nein, er lebt allein, hat aber zwei Kinder, die teilweise auch bei ihm sind. Alle reden aber nur von der PV seines Ex-Schwagers.
Herr Hasselberger:
Mit uns hat auch niemand gesprochen, es gab nur ein Stück Papier mit dem Namen Wehlte und einem beschleunigten Verfahren.
Herr Villiers:
Hätte besser laufen sollen, aber die Frist drängte. Er nimmt mit, dass EFH vom OR gewollt ist, aber Bedenken i.Z. PV bestehen. Er meldet sich, soweit im Hauptausschuss besprochen.
Herr Wehlte:
Er war bei der Stadt und hat sich erkundigt, ihm wurde dies so vorgeschlagen. Auf die heutige Versammlung wurde er durch Aushang aufmerksam. Es geht hier nur um Formsache.
Herr Hasselberger:
Formsache kann so oder so verlaufen. Zeigen sie uns, dass wir ihnen vertrauen können.
Herr Villiers: Vorwürfe helfen nicht, es wird alles gut, wenn er sich an die Vorgaben hält. Das Angebot steht, wenn es in den nächsten Sitzungen beschlossen wird, stellt er es dem OR vor.