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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -   

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0706/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   



Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 99/12, 84/12 und 21/2 der Flur 7 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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