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Auszug - Erarbeitung von Rahmenbedingungen und Eckdaten der Stadt Zeitz für die Abwasserentsorgung  

Sondersitzung des Betriebsausschusses und Hauptausschusses
TOP: Ö 3
Gremien: Betriebsausschuss, Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 14.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:45 - 19:25
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Schirmer machte Ausführungen zur Arbeitsgruppe

Herr Schirmer machte Ausführungen zur Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe hat bisher 1x mit den Bürgermeistern getagt.

Auf Grund der Kritik des Betriebsausschusses wurde in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Hauptausschusses der Vorschlag zu einer gemeinsamen Sitzung des Betriebs- und Hauptausschusses unterbreitet.

Er verwies u.a. auf die bereits vorliegende Struktur- und Organisationsuntersuchung für den Raum Zeitz vom 11.09.2002. Dieses Dokument wird kopiert und den einzelnen Fraktionen nochmals ausgereicht.

 

Jeder Abwasserzweckverband und auch die Stadt Zeitz muss ihre Hausaufgaben machen – Jahresrechnung / Gebührenkalkulatiion / Generalentwässerungskonzept.

 

 

Herr Heller verweist auf den vorliegenden Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Hasselbach/Thierbach vom 11.05.2005.

Eine Kopie des Beschlusses wird dem Protokoll beigefügt.

 

In der Diskussion wurden verschiedene Probleme angesprochen, die bei der Bildung eines großen Abwasserzweckverbandes auftreten können. Es wurden Vorschläge unterbreitet und Kriterien herausgearbeitet, die beachtet werden müssen.

 

Dies betrifft u.a.:

 

·      Gründung Abwasserzweckverband lt. Mustersatzung

·      Unterbreitung eines entsprechenden Angebotes durch die Stadt Zeitz

·      Verteilung der Stimmrechte nach Anlagevermögen – Herr Sträßner

·      Klärung der Rahmenbedingungen

·      Festschreibung der Gebühren für jedes Tarifgebiet nach seiner eigenen Kalkulation

·      Wie lange kann die eigene Abwassergebühr gehalten werden - was ist rechtlich machbar?

·      Welchen Einfluss hat die Bildung eines AZV auf den Betriebsführervertrag?

·      Welchen wirtschaftlichen Sinn bringt es für die Bürger der Stadt Zeitz, einem großen Abwasserzweckverband beizutreten?

 

Herr Schirmer wies darauf hin, dass die bestehenden Verträge (Betriebsführervertrag Stadt Zeitz oder bisherige Abwasserzweckverbände – Arbeitsverträge in den bisherigen Abwasserzweckverbänden) einzuhalten sind. Der Umfang der Arbeit des Betriebsführers nimmt nicht automatisch zu. Das vorhandene Personal der bestehenden Zweckverbände ist zu übernehmen in den neuen Zweckverband und braucht damit natürlich auch Aufgaben.

Bei der Verteilung der Stimmrechte sollte man sich vielleicht orientieren am Stimmrecht des Gemeinschaftsausschusses der VGem Zeitzer Land oder am Stimmrecht des Planungsverbandes Zeitz.

 

 

Herr Heller unterbreitete den Vorschlag, dass die unterbreiteten Vorschläge und Hinweise durch den Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung zusammengetragen werden und durch ihn eine entsprechende Terminkette vorgeschlagen wird, um darüber zu beraten und zu beschließen.

 

Dies fand die Zustimmung der Mitglieder des Betriebs- und Hauptausschusses.