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Auszug - 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997  

Sondersitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 14.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/075/0089/05 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Betriebsführer des EB Abwasserbeseitigung Zeitz
Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Schirmer

Herr Schirmer bat analog der Ausführungen zum Wirtschaftsplan im TOP 5 um die Einarbeitung der nachfolgenden Änderungen in die vorliegende Beschlussvorlage:

Artikel 1

Die Abwassergebühr beträgt

a) für die Schmutzwasserbeseitigung:                    neu:  2,67 EUR/m³

b) für die Niederschlagswasserbeseitig          neu: 1,10 EUR/m²

             

Über die Einarbeitung der durch Herrn Schirmer mitgeteilten Änderung der Gebühren in der vorliegenden Beschlussvorlage wurde wie folgt abgestimmt:

                                                                                   

Abstimmung:

Ja-Stimmen:              5              Nein-Stimmen:              2              Enthaltungen:              1

 

Beschluss:

Die geänderte Beschlussvorlage wurde wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebüh­ren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung - vom 18. Dezember 1997:

 

 

9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -

vom 18.12.1997

 

 

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.

 

Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a)      für die Schmutzwasserbeseitigung              2,67 EUR/m³

b)      für die Niederschlagswasserbeseitigung              1,10 EUR/m²

 

Artikel 2

 

Die 9. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2006 in Kraft.

 

 

Zeitz, den  ....................

 

 

 

 

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1