Vorlage - IV/STR/61/0996/07
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Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird die Ergänzungssatzung Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg, bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: § 34 Abs. 4 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss IV/STR/061/0718/0706/07
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Mit Beschluss Nr. IV/STR/061/0718/0706/07 wurde durch den Stadtrat der Stadt Zeitz der Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung im Bereich Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg gefasst.
Mit dieser Abrundungssatzung soll gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB der Bereich zwischen der Straße nach Unterschwöditz und der Gartenanlage in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile aufgenommen werden.
Der Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung wurde in der Zeit vom 19.07.2007 bis 20.08.2007 entsprechend des § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.07.2007 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 24.08.2007 aufgefordert.
Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die nunmehr vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.
Auf Grund der Stellungnahme der oberen Immissionsschutzbehörde wurde nach der öffentlichen Auslegung die Baugrenze verschoben.
Neben der Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren sind auch Satzungen nach §§ 34, 35 BauGB von der Pflicht zur förmlichen Umweltprüfung ausgenommen.
Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Mitteilung es Abwägungsergebnisses und die öffentliche Bekanntmachung der Satzung.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.