Inhalt

Vorlage - IV/STR/20/0999/07  

Betreff: Antrag zur Verleihung des Namenszusatzes "Dom- und Residenzstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wirtschaftsförderungsamt
Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.11.2007 
Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Bildungsausschuss Vorberatung
10.12.2007 
Sitzung des Bildungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.12.2007 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
20.12.2007 
30. Sitzung des Stadtrates Zeitz      
10.01.2008 
27. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/20/0999/07)

1

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt , für die Stadt Zeitz den Namenszusatz

     „Dom- und Residenzstadt“ beim Burgenlandkreis zu beantragen.

 

2. Der Namenszusatz soll dem Stadtnamen nachgestellt werden. 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            §§ 12 und 13 in Verbindung mit § 44, Abs. 3, Ziff. 14

Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

 

Begründung:

 

Der Namenszusatz „Dom- und Residenzstadt“ informiert den Ortsfremden auf direkte Weise über die geschichtliche Bedeutung, die der Stadt zukommt. Er ist als Werbemittel zur Verbesserung der Ausstrahlung bzw. Anziehungskraft des Ortes zu verstehen.

Sowohl im Hinblick auf die Akquirierung von Investoren als auch für das Tourismusmarketing ist dieser Namenszusatz  von besonderer Bedeutung. 

 

Der Dom St. Peter und Paul ist eine Station an der Straße der Romanik. Seine Krypta ist eine der ältesten Hallenkrypten in Deutschland.

In eindrucksvoller Weise zeigt sich dem Besucher die Vielfalt der unterschiedlichen Bauformen und –stile, die das heutige Erscheinungsbild des Domes ausmachen.

Aus der romanischen Basilika (11. Jh.) entsteht im 14./15. Jh. eine gotische Hallenkirche, die 1664 zur Schlosskirche umgebaut wurde.

 

Die als Gründungsurkunde für die Stadt Zeitz bekannte Urkunde vom 20. April 967 von der Synode zu Ravenna, verkündet den Beschluss Kaiser Otto I. und Papst Johannes XIII., in Merseburg, Zeitz und Meißen Bistümer zu gründen und sie dem Erzbistum Magdeburg zuzuordnen. Der erste Bischof von Zeitz, der Niederländer Hugo I., lebte vermutlich in der Zeitzer Königsburg, die sich auf dem Areal der heutigen Moritzburg befand. Otto I. verpflichtete Markgraf Wigger, dem das südthüringische Grenzland unterstand, für die Sicherheit und materielle Versorgung des Bischofs zu sorgen. „Wahrscheinlich begann Hugo I. bald nach seinem Amtsantritt mit dem Bau der Bischofskirche, welche die schon vorhandene hölzerne Kapelle ersetzte. Zu diesem Bau Hugos könnten die ältesten Teile der Krypta des Doms gehören …. Die Wahl von Zeitz als Bischofssitz erklärt sich aus der Bedeutung, die dem Ort im Slawenland als Fernhandelszentrum und Knotenpunkt für weitreichende ökonomische und kulturelle Verbindungen und Beziehungen zukam. Daraus sollten die künftigen Bischöfe bei Ihrer Missionstätigkeit Nutzen ziehen.“ ( R. Drößler in  „Zeitz an der Straße der Romanik“).

 

Die Errichtung des Residenzschlosses in Zeitz geht auf Herzog Moritz zu Sachsen-Zeitz zurück. Sein Vater, Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen verfügte in seinem Testament die Aufteilung seines Landes unter seine vier Söhne, ein im Hause der albertinischen Wettiner einzigartiger Vorgang. Der älteste Sohn erbte die Kurwürde und residierte in Dresden. Die nachgeborenen Söhne erhielten die sogenannten Sekundogenitur-Herzogtümer. Mit der Gründung seines Herzogtums beanspruchte der Landesherr eine standesgemäße Wohnstätte.  Die Moritzburg entstand im Stil einer frühbarocken Anlage im Zeitraum 1657 bis 1678 und wurde auf den Resten der im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Bischofsburg errichtet. Sie ist bis heute in fast ursprünglicher Form erhalten geblieben. In den Innenräumen sind noch heute die historischen Zimmerfluchten mit Originaldecken und Fußböden zu besichtigen.  Die alte Kirche wurde in das Schlossensemble integriert und unter Herzog Moritz zur Schlosskirche umgebaut.  

 

Die Bezeichnung „Dom- und Residenzstadt“ ist ein Namenszusatz, der vom Landkreis verliehen werden kann (§13 GemO LSA). Eine Verleihung kommt nur dann in Betracht, wenn damit auf eine besondere Eigenart der Gemeinde abgehoben werden soll.

Die Entscheidung liegt ausschließlich im Ermessen des Landkreises, so dass der Gemeinde  nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zusteht.