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Vorlage - IV/STR/061/0159/06  

Betreff: DSK-Sanierungsträgerhonorar
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtsanierung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
15.02.2006 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss Anhörung
28.02.2006 
Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
02.03.2006 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Anhörung
09.03.2006 
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen     
27.04.2006 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Richtlinie Städtebauförderung LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/STR/0007/05

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

I n h a l t :

 

 

Beratungsvorlage auf Grundlage des Hauptausschussprotokolls vom 19.01.2006

 

 

1.

Abrechnungsstand Sanierungsträgerhonorar bis September 2005:

235.192,04 €

 

 

2.

Dies entspricht einer Überschreibung von 38 %.

 

 

3.

Zur Begrenzung des Sanierungsträgerhonorars wurden die zu erbringenden Leistungen der DSK auf folgende Aufgaben beschränkt:

 

Kaufmännische Leistung des Treuhänders im Zusammenhang mit der Führung und Überwachung des Treuhandkontos

 

I. Jährliche Programmjahresanträge in beiden Programmen

·     Grundlage Haushaltsansatz der Stadt

 

II. Untersetzung des Maßnahme-Kosten-Planes mit den Einnahmen und Ausgaben

·     Grundlage vom Stadtrat beschlossene Maßnahmen

·     Städtebauförderrichtlinie (unterschiedliche Förderpraxis der beiden Programme STD + SAN (berücksichtigen)

·     Übernahme und Überwachung von Einnahmen aus vergangenen Maßnahmen (Darlehen, Mieteinnahmen etc.)

 

III. Anmeldung der von der Verwaltung entsprechend „Grundlagenpapier“ aufgearbeiteten 

      Einzelmaßnahmen beim Landesverwaltungsamt nach

·     Programmjahr

·     Kostengruppe lt. Richtlinie

 

IV. monatliche Mittelabforderung auf der Grundlage

·     Kosten-Maßnahme-Plan

·     Kostenfortschreibung des ausführenden Amtes gegengezeichnet vom Sachgebiet Stadtsanierung

·     Kostenanfallplan erstellt vom ausführenden Amt (monatlich aktualisiert!)

 

V. Rechnungsprüfung

·     nach Förderfähigkeit bei öffentlichen Maßnahmen

·     nach Vertrag bei privaten Maßnahmen

 

VI. Fördermittelauszahlung

·     Schlussmitteilung gegenüber dem Finanzamt bei privaten Fördermaßnahmen

 

VII. Jährliche Zwischenverwendungsnachweise aller Einnahmen und Ausgaben

 

VIII. Bewirtschaftung des Sanierungsvermögens, von Einnahmen aus Städtebaufördermitteln, sonstige Fördermittel (u.a. EFRE)

 

 

Umfassende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen privater Träger

·     Kostenerstattungsbetragsberechnung

·     Vertrag

·     Abrechnung

·     Erstellung von Einzelverwendungsnachweisen

 

 

4.

Kassenwirksamer Abarbeitungsstand des Maßnahme-Kosten-Planes 2005:

Einnahmen:   5.374.690,41 €

Ausgaben:     4.424.426,07 €

 

 

 

Für den Sachverhalt „angebliche“ Leistungen des Sanierungsträgers liegt gegenwärtig ein Sonderprüfauftrag beim Rechnungsprüfungsamt vor.