Vorlage - IV/STR/061/0159/06
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Gesetzliche Grundlage: Richtlinie Städtebauförderung LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/STR/0007/05
aufzuhebende Beschlüsse: -
I n h a l t :
Beratungsvorlage auf Grundlage des Hauptausschussprotokolls vom 19.01.2006
1. | Abrechnungsstand Sanierungsträgerhonorar bis September 2005: 235.192,04 €
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2. | Dies entspricht einer Überschreibung von 38 %.
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3. | Zur Begrenzung des Sanierungsträgerhonorars wurden die zu erbringenden Leistungen der DSK auf folgende Aufgaben beschränkt:
Kaufmännische Leistung des Treuhänders im Zusammenhang mit der Führung und Überwachung des Treuhandkontos
I. Jährliche Programmjahresanträge in beiden Programmen · Grundlage Haushaltsansatz der Stadt
II. Untersetzung des Maßnahme-Kosten-Planes mit den Einnahmen und Ausgaben · Grundlage vom Stadtrat beschlossene Maßnahmen · Städtebauförderrichtlinie (unterschiedliche Förderpraxis der beiden Programme STD + SAN (berücksichtigen) · Übernahme und Überwachung von Einnahmen aus vergangenen Maßnahmen (Darlehen, Mieteinnahmen etc.)
III. Anmeldung der von der Verwaltung entsprechend „Grundlagenpapier“ aufgearbeiteten Einzelmaßnahmen beim Landesverwaltungsamt nach · Programmjahr · Kostengruppe lt. Richtlinie
IV. monatliche Mittelabforderung auf der Grundlage · Kosten-Maßnahme-Plan · Kostenfortschreibung des ausführenden Amtes gegengezeichnet vom Sachgebiet Stadtsanierung · Kostenanfallplan erstellt vom ausführenden Amt (monatlich aktualisiert!)
V. Rechnungsprüfung · nach Förderfähigkeit bei öffentlichen Maßnahmen · nach Vertrag bei privaten Maßnahmen
VI. Fördermittelauszahlung · Schlussmitteilung gegenüber dem Finanzamt bei privaten Fördermaßnahmen
VII. Jährliche Zwischenverwendungsnachweise aller Einnahmen und Ausgaben
VIII. Bewirtschaftung des Sanierungsvermögens, von Einnahmen aus Städtebaufördermitteln, sonstige Fördermittel (u.a. EFRE)
Umfassende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen privater Träger · Kostenerstattungsbetragsberechnung · Vertrag · Abrechnung · Erstellung von Einzelverwendungsnachweisen
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4. | Kassenwirksamer Abarbeitungsstand des Maßnahme-Kosten-Planes 2005: Einnahmen: 5.374.690,41 € Ausgaben: 4.424.426,07 €
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Für den Sachverhalt „angebliche“ Leistungen des Sanierungsträgers liegt gegenwärtig ein Sonderprüfauftrag beim Rechnungsprüfungsamt vor.