Vorlage - IV/STR/61/1097/07
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Der Stadtrat beschließt die vom Stadtplanungsamt empfohlenen und in der Begründung zum Beschlussvorschlag aufgelisteten Sanierungsziele für die Grundstücke Rahnestraße 25;26
die Braustraße 1;2;3;4 und die Roßstraße 1;2 als 1. Fortschreibung des Rahmenplanes
Block 13 und somit als Handlungsgrundlage für die Verwaltung .
Gesetzliche Grundlage: BauGB § 136 ff. RLStBauF
bereits gefasste Beschlüsse: 214/92
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Abbruch der Gebäude Braustraße 2/3 und 4 unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln setzt ein schlüssiges Sanierungsziel voraus, welches klare Aussagen zum weiteren Umgang mit diesen und den angrenzenden Grundstücken trifft. Wenn die Wiederbebauung auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen ausgeschlossen und für weitere Abbrüche sowie Freiflächengestaltungen in diesem Bereich ( siehe Anlage 1) Genehmigungen erteilt und Städtebaufördermittel eingesetzt werden sollen, müssen die im Blockkonzept 13 von 1992 formulierten Ziele ( Fassung der Braustraße durch Erhalt der vorhandenen Bausubstanz und deren weitere Ergänzung durch Neubau) aufgehoben werden.
Dem Entwurf der Verwaltung vom November 2007 liegen folgende Überlegungen zugrunde :
Wegen der fehlenden Nachfrage an Wohn – und Gewerbeflächen sollten die o.g. Grundstücke nicht wieder als Bauland zur Verfügung gestellt werden.
Die Brachflächen sollten herangezogen werden um dem im Gebäude Braustraße 5a ansässigem Hotelbetrieb Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen und sowohl dessen Bedarf an Stellplätzen als auch den der Anwohner zu decken.
Das Hotel ist in besonderem Maße auf ein ansprechendes Umfeld mit ausreichender Belichtung sowie gestalteten Grünflächen und Stellplätzen angewiesen, so dass eine der Altstadt angepasste Gestaltung vorausgesetzt wird. Um eine optimale Auslastung der Flächen zu garantieren müsste jedoch zum Anliegen der Erhaltungssatzung der Stadt Zeitz,
die Beibehaltung der überlieferten Parzellenzuschnitte ,eine Ausnahme erteilt werden.
Die Fortschreibung der Sanierungsziele wird wie folgt empfohlen :
1. Freilegung weiterer Grundstücke zum Zwecke der dauerhaften Herrichtung von PKW
Stellflächen und gestalteten Außenanlagen :
Rahnestraße 25
Braustraße 2/3
Braustraße 4
2. Fassung der Raumkanten entlang der Rahnestraße ; im Bereich der Einmündung der Braustraße und der Roßstraße durch geeignete Begrenzungen wie Einfriedungsmauern, Hecken und/oder Baumreihen. (Anlage 2)
3. Eine der Altstadt angemessene Gliederung der freigelegten Grundstücke durch intensiv begrünte Flächen. Dabei soll das Verhältnis zwischen den Grünflächen und den zur Nutzung befestigten Flächen mindestens 25 % zu 75 % betragen.
4. Freigelegte Brandwände sind mit selbstklimmenden bzw. an Kletterhilfen wachsenden Pflanzen zu begrünen.