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Vorlage - IV/STR/61/1097/07  

Betreff: 1. Fortschreibung der Sanierungsziele für die Grundstücke Rahnestr. 25/26 - Braustr. 1;2;3,4 - Roßstr. 1;2
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtsanierung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.01.2008 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.01.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.01.2008 
31. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/61/109/07)

Der Stadtrat beschließt die vom Stadtplanungsamt empfohlenen und in der Begründung zum Beschlussvorschlag aufgelisteten Sanie

Der Stadtrat beschließt die vom Stadtplanungsamt empfohlenen und in der Begründung zum Beschlussvorschlag aufgelisteten  Sanierungsziele für die Grundstücke Rahnestraße 25;26

die Braustraße 1;2;3;4 und die Roßstraße 1;2 als 1. Fortschreibung des Rahmenplanes

Block 13 und  somit als  Handlungsgrundlage für die Verwaltung .

 

Gesetzliche Grundlage: BauGB § 136 ff

Gesetzliche Grundlage:            BauGB § 136 ff. RLStBauF

bereits gefasste Beschlüsse:  214/92

aufzuhebende Beschlüsse:     keine

 

Begründung:

 

Der Abbruch der Gebäude Braustraße 2/3 und 4 unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln setzt  ein schlüssiges Sanierungsziel voraus, welches klare Aussagen zum weiteren Umgang mit diesen und den angrenzenden Grundstücken trifft. Wenn die Wiederbebauung  auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen  ausgeschlossen  und für weitere Abbrüche sowie Freiflächengestaltungen in diesem Bereich (  siehe Anlage 1) Genehmigungen erteilt und  Städtebaufördermittel eingesetzt werden sollen, müssen die im  Blockkonzept 13 von 1992 formulierten Ziele ( Fassung der Braustraße durch Erhalt der vorhandenen Bausubstanz und deren weitere Ergänzung durch Neubau) aufgehoben werden. 

 

Dem Entwurf der Verwaltung vom November 2007 liegen folgende Überlegungen zugrunde :

 

Wegen der fehlenden Nachfrage an Wohn – und Gewerbeflächen sollten die o.g. Grundstücke nicht wieder als Bauland zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Brachflächen sollten herangezogen werden um dem im Gebäude Braustraße 5a ansässigem Hotelbetrieb Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen und sowohl  dessen Bedarf an Stellplätzen als auch den der Anwohner zu decken.

 

Das Hotel ist in besonderem Maße auf ein ansprechendes Umfeld mit ausreichender Belichtung  sowie gestalteten Grünflächen und Stellplätzen angewiesen, so dass eine der Altstadt angepasste Gestaltung vorausgesetzt wird. Um eine optimale Auslastung der Flächen zu garantieren müsste jedoch zum  Anliegen der Erhaltungssatzung der Stadt  Zeitz,

die Beibehaltung der überlieferten Parzellenzuschnitte ,eine Ausnahme erteilt werden. 

 

Die Fortschreibung der  Sanierungsziele wird wie folgt empfohlen :

 

1.      Freilegung  weiterer Grundstücke zum Zwecke der dauerhaften Herrichtung von PKW  

      Stellflächen und gestalteten  Außenanlagen :

      Rahnestraße 25

      Braustraße   2/3

      Braustraße    4

 

2.      Fassung der Raumkanten  entlang der Rahnestraße ; im Bereich der Einmündung der Braustraße und der Roßstraße durch geeignete Begrenzungen wie Einfriedungsmauern,   Hecken und/oder Baumreihen. (Anlage 2)

 

3.      Eine der Altstadt  angemessene Gliederung der freigelegten Grundstücke durch intensiv  begrünte Flächen. Dabei soll das Verhältnis zwischen den Grünflächen und den zur Nutzung befestigten Flächen mindestens  25 %   zu  75 %  betragen.

 

4.      Freigelegte Brandwände sind mit selbstklimmenden bzw. an  Kletterhilfen wachsenden Pflanzen zu  begrünen.