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Vorlage - IV/STR/STR/1138/08  

Betreff: Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 - Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-HeineStraße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade" -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Stadtrates Zeitz
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.01.2008 
31. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (IV/STR/STR/1138/08)

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 – Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade“ – wird stattgegeben.

Gesetzliche Grundlage: § 62 Absatz 3 GO-LSA

Gesetzliche Grundlage:             § 62 Absatz 3 GO-LSA

bereits gefasste Beschlüsse:   IV/STR/61/1039/1001/08

aufzuhebende Beschlüsse:

 

Begründung:

(Siehe Widerspruch):