Vorlage - IV/STR/STR/1138/08
Betreff: |
Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 - Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-HeineStraße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade" - |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz |
Verfasser: | Stadtrat Vorsitzender des Stadtrates Zeitz |
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates |
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Beratungsfolge: |
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Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 27. Sondersitzung des Stadtrates vom 10. 01. 2008 – Beschluss-Nr. IV/STR/61/1039/1001/08, Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz „Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold-Promenade“ – wird stattgegeben.
Gesetzliche Grundlage: § 62 Absatz 3 GO-LSA
Gesetzliche Grundlage: § 62 Absatz 3 GO-LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/61/1039/1001/08
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
(Siehe Widerspruch):